Sonntag, 24. Juni 2007

Die Abschiebehaftanstalt in Büren

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Videoüberwachung, Sicherheitsschleusen, Zäune, Schranken: Willkommen am größten Abschiebegefängnis der BRD. Die JVA Büren-Stöckerbusch liegt ca. 8 km außerhalb von Büren, mitten im Wald und mit einer 6,5 m hohen Betonmauer umgeben. Die ehemalige NATO-Kaserne bietet seit 1994 Platz für bis zu 530 männliche Häftlinge ab 16 Jahren. Die Inhaftierung von Minderjährigen ist ein eindeutiger Verstoß gegen die UN – Kinderrechtskonvention, die festlegt, dass Kinder und Jugendliche nur als ultima ratio inhaftiert werden dürfen.

Nach § 57 des Ausländergesetzes können MigrantInnen in Abschiebehaft genommen werden, wenn sie versucht haben, sich der Abschiebung zu entziehen oder der „begründete Verdacht“ dazu besteht. Abschiebehaft ist keine Strafhaft, den Inhaftierten wird kein Verbrechen zur Last gelegt. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Ausländeramtes. Die Haftdauer kann bis zu 18 Monate betragen. Tatsache ist, dass regelmäßig 30-40 % der Inhaftierten wieder aus der Haft entlassen werden müssen, weil sie widerrechtlich inhaftiert waren.

Der politische Sinn der Abschiebehaft ist die Abschreckung der MigrantInnen. Sie ist ein Baustein des modernen Migrationsmanagements, um gemeinsam mit anderen Maßnahmen MigrantInnen nach ökonomischen Nützlichkeitskriterien zu selektieren und unerwünschte Zuwanderung zu beschränken.
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Die Gefangenen sind elementarer Rechte beraubt. Die meisten wissen überhaupt nicht, warum sie im Gefängnis sind und empfinden die Internierung als ungerechte Bestrafung. Und wenn ihre Abschiebung bevorsteht, wissen sie oft nicht, was sie im Zielland erwartet. Die Gefangenen leiden oft unter massivem psychischem Druck, aus Angst, in ihren Heimatländern verfolgt, eingesperrt, gefoltert oder umgebracht zu werden.

Der Alltag im Gefängnis besteht aus 13-22 Stunden Einschluss in den Zellen. Nur wenige Gefangene haben das „Privileg“, für einen geringen Stundenlohn Kabel zu binden oder einzutüten. Die meisten MigrantInnen sind mittellos, wenn sie hier ankommen, einige haben nicht einmal ausreichen Kleidung. Wenn einzelne Gefangene dennoch Geld besitzen, wird es ihnen abgenommen: Sie müssen das "Hotel Abschiebehaft" und ihre eigene Abschiebung selbst bezahlen.

Zudem besteht im Knast ein umfangreiches Bestrafungssystem, das bis zum Arrest reicht. Schon für kleine Verstöße gegen die Anstaltsordnung werden Gefangene in speziellen Arrestzellen über Wochen in Isolationshaft eingesperrt. Sie müssen sich total entkleiden und erhalten spezielle Arrestkleidung. Alle Gegenstände werden ihnen abgenommen, Kontakt ist nicht erlaubt. Amnesty international sieht in Isolationshaft eine Form von Folter. Es ist nicht verwunderlich, dass viele Gefangene gerade in diesen Zellen durchdrehen.
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Immer wieder begegnet der Besucher Flüchtlingen, die lieber bereit sind, hier in Deutschland zu sterben, als in ihren Herkunftsländern an die Folterer ausgeliefert zu werden. Suizidversuche gehören damit in der JVA Büren zur Tagesordnung. Seit 1993 ist es zu mindestens 49 Totesfällen in Abschiebehaft gekommen, zwei davon in Büren.

Seit das Gefängnis 1994 eröffnet wurde gibt es Widerstand. 1994 und `95 kam es zu Häftlingsrevolten, die sich u.a. gegen die schlechten Haftbedingungen und die ungenügende Betreuung richteten. Die Hilfe von außen wird im Wesentlichen getragen vom Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.“. Dieser war es auch, der die ersten Demos organisierte. 1998 machte die „Karawane für die Rechte der MigrantInnen und Flüchtlinge“ in Büren Station. Seitdem finden unregelmäßig Demonstrationen gegen das Gefängnis statt, an denen sich z.T. über 1000 Menschen beteiligten.

Abschiebehaft abschaffen! Für das Recht auf globale Bewegungsfreiheit!

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